Immobilienrecht
Metzler Rechtsanwälte ist Ihr verlässlicher Partner mit jahrzehntelanger Erfahrung im gesamten Spektrum des Immobilienrechts. Zum Leistungsspektrum der Kanzlei zählen nicht nur die laufende Abwicklung von immobilienbezogenen Kaufverträgen und Übergabsverträgen, sondern auch das Bestandsrecht im gewerblichen Sektor.
Als Ihr persönlicher Ansprechpartner unterstützen wir Sie mit einem Netzwerk bestehend aus Immobilienmaklern, Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen in allen Bereichen und Phasen des Liegenschaftserwerbs bzw. der sonstigen Rechteeinräumung.
Weil das Immobilienrecht über die bloße Urkundenerrichtung hinausgeht, bieten Ihnen unsere Rechtsanwälte ein breit gestreutes Fachwissen und langjährige Erfahrung in den Bereichen Prozessführung und Öffentliches Recht und somit eine umfassende Beratung zu allen rechtlichen Aspekten im Immobiliensektor. Denn nur die Beurteilung der rechtlichen Rahmenbedingungen vor dem Vertragsabschluss und die Praxiserfahrung aus der Prozessführung zum liegenschaftsbezogenen Vertragsrecht und Baurecht ermöglicht eine rechtssichere Vertragserrichtung.
Liegenschaftstransaktionen
Wir unterstützen unsere Mandanten beim Kauf und Verkauf von Immobilien im privaten und gewerblichen Bereich. Wir wickeln somit einerseits den Verkauf oder Kauf von Wohnungen und Wohnhäusern sowie von Zinshäusern bzw. Anlageobjekten und Betriebsimmobilien ab. Andererseits unterstützen wir unsere Mandanten bereits im Vorfeld zu sämtlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, sodass auf Basis einer fundierten Beratung eine gute Verkaufs- oder Kaufentscheidung getroffen werden kann.
Mit jahrzehntelanger Erfahrung auf diesem Gebiet begleiten wir Mandanten in sämtlichen Angelegenheiten rund um Liegenschaftstransaktionen:
Maklerrecht
Die Beratertätigkeit im Immobiliensektor betrifft eine Vielzahl an Rechtsgebieten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind einem ständigen Wandel unterworfen. Wir informieren Sie über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Immobiliensektor und unterstützen Sie bei der Beurteilung betreffend das zu vermittelnde Objekt, damit Sie Ihren Aufklärungs- und Informationspflichten im Sinne des Maklergesetzes vollumfänglich nachkommen können.
Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten als Makler auf und unterstützen Sie im Zusammenhang mit der Erstellung bzw. der Durchsetzung des Maklervertrags. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten stehen wir Ihnen mit Rat zur Seite und vertreten Sie im Zusammenhang mit der Abwehr einer Beraterhaftung.
Nicht zuletzt unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Maklerprovision.
Mietrecht und Pachtrecht
Metzler Rechtsanwälte verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Bestandsrechts im Handel und Gewerbe und unterstützt dabei Bestandgeber (z. B. Einkaufszentren bestandgeberseits, große Handelsketten bestandnehmerseits) in allen rechtlichen Belangen.
Bestandverträge (Mietverträge, Pachtverträge) sollten maßgeschneidert individuell gestaltet werden. In bestandrechtlichen Angelegenheiten beraten wir Bestandgeber und Bestandnehmer laufend bei der Errichtung von Mietverträgen und Pachtverträgen und in allfälligen Streitigkeiten. Dies unabhängig davon, ob das Bestandsverhältnis dem Mietrechtsgesetz – MRG oder den bestandrechtlichen Bestimmungen des ABGB unterliegt.
Gerade im Mietrecht wurden in den vergangenen Jahren diverse höchstgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit Wertsicherungsklauseln, Bewirtschaftungskosten etc. erlassen, die es zu berücksichtigen gilt. Mit uns bleiben Sie immer up to date.
Bauträgervertragsrecht
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Immobilienprojekt mit der Vertragserrichtung und der treuhändigen Abwicklung im Bauträgervertragsrecht nach dem Bauträgervertragsgesetz – BTVG, koordinieren die Zusammenarbeit mit Baufortschrittsprüfern und wir vertreten Sie im Streitfall im Zusammenhang mit der Verwertung und gegen beigezogene Professionisten. Dabei umfasst unser Beratungsspektrum bereits die Prüfung und den Ankauf geeigneter Liegenschaften und die Konzeptionierung des Vorhabens. Unsere Mandanten profitieren von unserer umfassenden Expertise in den angrenzenden Rechtsbereichen des Baurechts und Raumordnungsrechts sowie des Wohnungseigentumsrecht.
Wohnungseigentumsrecht
Unsere Beratung im Bereich des Wohnungseigentumsgesetz 2002 – WEG 2002 umfasst nicht nur die Begründung von Wohnungseigentum, sondern auch sämtliche Fragestellung der Verwaltung und Erhaltung des Wohungseigentumsobjekts. Auch im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentumsrechts gilt es durch umsichtige und vorausschauende Beratung Konfliktfelder bereits im Voraus auszumachen und diese zu lösen bevor Probleme entstehen. Auch wenn es zu Streitigkeiten kommt, stehen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung.
Baurecht & Bauprozess
Bauaufträge sind von „Natur“ aus kostenintensiv und sehr haftungsgeneigt. Die Gesetzeslage und die ÖNORM B 2110 schaffen dafür regelmäßig nicht den geeigneten Rechtsrahmen. Sicherheit bieten individuell erstellte Bauverträge zwischen Bauherrn einerseits und Planern und ausführenden Unternehmen andererseits. Unser Expertenteam verfügt über extensive Erfahrung mit Bauverträgen und Baustreitigkeiten. Zusammen mit dem Bereich Prozessführung und Öffentliches Recht bieten wir Ihnen eine spezialisierte Rechtsberatung, die dabei alle Facetten abdeckt.
Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen des Bauvertragsrechts sowie im Zusammenhang mit dem Gewährleistungsrecht und Schadenersatzrecht. Wir vertreten Bauherren und Bauunternehmen gleichermaßen im Bauprozess, z. B. im Zusammenhang mit Mehrkostenforderungen, Bauverzug und Baumängeln. Auch im öffentlichen Baurecht und Raumordnungsrecht verfügen wir über ein spezialisiertes Fachwissen und können Sie zu allen Fragen der Bebaubarkeit und Nutzbarkeit Ihrer Liegenschaft beraten.
Wir stehen Ihnen mit unserem Praxiswissen und einem Netzwerk aus Sachverständigen aus dem Bereich der Bau- und Immobilienbranche zur Seite.
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