Wasserrecht
Das Wasserrecht erfordert als zentrales Rechtsgebiet des Umweltrechts maßgeschneiderte Lösungen und eine fundierte rechtliche Begleitung. Wir beraten und vertreten Projektwerber in allen Phasen ihrer Vorhaben – von der Planung und Projektgestaltung über das Bewilligungsverfahren bis hin zur rechtlichen Betreuung im laufenden Betrieb.
Darüber hinaus unterstützen wir Mandanten bei liegenschaftsrechtlichen Themen, insbesondere bei der Gestaltung und Absicherung von Leitungsrechten. Denn gerade im Wasserrecht ist eine umsichtige Vertragsgestaltung im Hinblick auf die Wassernutzung und die Leitungsrechte unumgänglich.
Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Bundesländern und hinsichtlich Vorhaben unterschiedlichster Art und Größe und vertreten ihre Interessen vor den Wasserrechtsbehörden, vor den Verwaltungsgerichten und vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts.
Tätigkeitsbereiche
- Rechtliche Begleitung von der Konzeption bis zur Umsetzung wasserrechtlicher Projekte im Bewilligungsverfahren bzw im Wiederverleihungsverfahren nach dem Wasserrechtsgesetz WRG 1959
- Durchsetzung bzw Abwehr von Nachbareinwendungen im Wasserrechtsverfahren vor Behörden und Verwaltungsgerichten
- Rechtliche Unterstützung bei der Projektierung und Errichtung von Wasserkraftanlagen bzw Wasserkraftwerken auch in Zusammenschau mit naturschutzrechtlichen Erwägungen
- Vertretung im wasserrechtlichen Widerstreitverfahren
- Abwehr der Entziehung bzw dem Erlöschen von Wasserrechten
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit wasserrechtlichen Schutzmaßnahmen
- Beratung bei der Herstellung von Schutz- und Regulierungswasserbauten
- Vertretung in Zusammenhang mit Kontaminationen im Wasserrecht
- Vertragsgestaltung und Beratung im Zusammenhang mit der Wassernutzung, Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung
- Umfassende Beratung im Dienstbarkeitsrecht betreffend das Wasserbezugsrecht und das Wasserleitungsrecht
- Beratung im Zusammenhang mit wasserrechtlichen Schutzgebieten und Schongebieten
- Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren und gerichtlichen Strafverfahren
- besondere Expertise im Recht der Wassergenossenschaften und Wasserverbände
- Erstellung von Rechtsgutachten zu komplexen wasserrechtlichen Fragestellungen

WIR BERATEN SIE Persönlich
