Vergaberecht

Das Vergaberecht (Bundesvergabegesetz 2018, Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018,Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012) verlangt als Spezialmaterie mit eigenen Gesetzmäßigkeiten besondere Expertise. Nicht zuletzt da das Vergaberecht Fehler häufig „gnadenlos“ abstraft, sind sowohl auf Seite des Auftraggebers als auch auf Seite der Teilnehmer bzw. Bieter eine eingehende Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und eine sorgfältige Vorbereitung Ihrer Verfahrensschritte sehr wichtig. Auf Teilnehmer- bzw. Bieterseite kommt hinzu, dass allenfalls rechtswidrige Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers schon in einem frühen Verfahrensstadium unbekämpfbar („bestandfest“) werden können. Rechtsmittel müssen daher bereits im jeweiligen Verfahrensstadium erhoben werden.

Unsere Rechtsanwälte betreuen öffentliche Auftraggeber und Teilnehmer bzw. Bieter in Vergabeverfahren. Unser Angebot umfasst insbesondere die Begutachtung komplexer vergaberechtlicher Problemfelder, die Betreuung und Durchführung von Vergabeverfahren in Vertretung von öffentlichen Auftraggebern, die Unterstützung und Begleitung von Teilnehmern und Bietern in Vergabeverfahren und die Vertretung in gerichtlichen Nachprüfungsverfahren und Feststellungsverfahren.

„Das Vergaberecht verlangt als Spezialmaterie mit eigenen Verfahren & Gesetzmäßigkeiten besondere Expertise. Wir stehen Ihnen kompetent und vor Ort zur Seite.“

Matthäus Metzler

Öffentliche Auftraggeber

  • Beurteilung der Anwendbarkeit des Vergaberechts auf konkreten Beschaffungsvorgang
  • Unterstützung bei der Auswahl der Verfahrensart
  • Unterstützung bei der Vorbereitung der Bekanntmachungs-, Teilnahme- & Ausschreibungsunterlagen
  • Betreuung & Begleitung von Vergabeverfahren
  • Prüfung von Teilnahmeunterlagen (Eignungsprüfung) & Angeboten
  • Vertretung in Verhandlungsverfahren
  • Vertretung in Nachprüfungsverfahren & Feststellungsverfahren vor Verwaltungsgerichten & Höchstgerichten (VwGH, VfGH)

Teilnehmer & Bieter in Vergabeverfahren

  • Vertretung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber
  • Unterstützung bei der Vorbereitung von Teilnahmeunterlagen & Angeboten
  • Unterstützung bei der Gründung von Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften
  • Vertretung in Verhandlungsverfahren
  • Vertretung in Nachprüfungsverfahren (inkl. Nachprüfungsantrag) &
  • Feststellungsverfahren (inkl. Feststellungsantrag) vor Verwaltungsgerichten &
  • Höchstgerichten (VwGH, VfGH)

WIR BERATEN SIE Persönlich

Ihr Anliegen im Bereich Vergaberecht
– bei uns in den besten Händen.

Unsere Experten unterstützen Sie bei Ihren Tätigkeiten und sorgen dafür, Ihre Interessen zu wahren sowie diese gegenüber Dritten durchzusetzen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz – wir begleiten Sie zuverlässig durch alle Phasen des unternehmerischen Handelns.