Vereinsrecht
In Österreich werden nicht nur klassische Freizeit- und Sportvereine gegründet –auch für wirtschaftlich tätige Organisationen kann die Rechtsform des Vereins für ihre Tätigkeit attraktiv sein. Insbesondere im Bereich des Energierechts, der Infrastruktur, im Sozialbereich, im Gesundheitswesen, in der Bildung oder bei gemeinnützigen, aber wirtschaftsnahen Initiativen hat sich der Verein als flexible und steuerlich attraktive Organisationsform etabliert. Eine rechtlich saubere und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Ausgestaltung ist dabei unerlässlich.
Als Rechtsanwaltskanzlei mit Spezialisierung im Vereinsrecht unterstützen wir Unternehmen und Organisationen, bei Fragen zum Vereinsrecht und bei Initiativen, die unter der Rechtsform des Vereins gegründet werden sollen, bei allen Belangen – von der Gründung bis zur laufenden Betreuung.
Rechtssicherheit und Haftungsvermeidung für Vereinsorgane
Vorstände von wirtschaftlich tätigen Vereinen übernehmen oft weitreichende unternehmerische Verantwortung. Dabei stehen sie nicht nur unter dem Blickwinkel des Vereinsrechts, sondern auch des Steuerrechts, Arbeitsrechts und des Unternehmensrechts. Eine unklare Haftungsverteilung, formale Mängel bei der Geschäftsführung oder Satzungsverstöße können zu persönlicher Haftung führen.
Wir bieten eine umfassende rechtliche Betreuung für unternehmerisches Handeln in Vereinsform – stets mit dem Ziel, Ihre Organisation rechtlich abzusichern und Ihnen die unternehmerische Freiheit innerhalb des Vereinsrahmens zu ermöglichen.
Unser Leistungsangebot:

Ihr Anliegen im Bereich Vereinsrecht
– bei uns in den besten Händen.


