UVP-Recht

Wir beraten und vertreten Projektwerber, Anrainer, Bürgerinitiativen, Umweltorganisationen und Standortgemeinden in allen Phasen des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens (UVP-Verfahren) gemäß UVP-G 2000 – von der ersten strategischen Weichenstellung noch vor Einreichung des Vorhabens bis zur abschließenden Entscheidung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (VwGH, VfGH). Unser Leistungsspektrum erstreckt sich auf sämtliche UVP-pflichtige Vorhaben der Anhänge des UVP-G 2000, darunter Straßen- und Eisenbahnbau, Energieinfrastruktur und Leitungsanlagen, Industrieanlagen, Abfallbehandlungsanlagen und Deponien, Bergbau- und Abbauprojekte, Wasserkraft- und Windkraftanlagen sowie flächenintensive Vorhaben wie Betriebs-, Gewerbe- und Industrieparks oder Einkaufszentren.

Das UVP-Verfahren ist als konzentriertes Genehmigungsverfahren ausgestaltet, sodass die UVP-Behörde in einem einzigen Verfahren sämtliche materiengesetzlichen Genehmigungsvoraussetzungen mit anwendet, etwa beispielsweise jene der Gewerbeordnung, des Wasserrechtsgesetzes, des Forstgesetzes, des Abfallwirtschaftsgesetzes, des Mineralrohstoffgesetzes, der Naturschutz- und Baugesetze der Länder sowie des Eisenbahn- und Straßenrechts. Diese Verfahrenskonzentration bringt für Projektwerber verlangt eine von Beginn an vollständig materienübergreifend abgestimmte und durchdachte Einreichung. Für Anrainer, Gemeinden und Bürgerinitiativen wiederum eröffnet sie ein breites Spektrum an Einwendungsmöglichkeiten, das nur bei präziser Kenntnis der jeweiligen Schutznormen wirksam genutzt werden kann.

Wir übernehmen die strategische Planung und Konzeption des Vorhabens bzw der Einwendungen, die rechtliche Begleitung bei der Erstellung und Prüfung der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), die Kommunikation mit Behörden und Sachverständigen sowie die Vertretung im behördlichen Verfahren, in der mündlichen Verhandlung und in Rechtsmittelverfahren vor den Verwaltungsgerichten und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts. Wir begleiten Sie ebenso bei der Auseinandersetzung mit den Gutachten der Amtssachverständigen und mit dem Umweltverträglichkeitsgutachten, bei der Formulierung und Abwehr von Auflagenvorschlägen.

Unsere Kompetenz und Erfahrung in den unterschiedlichsten Bereichen des Umweltrechts – vom Anlagen- und Betriebsanlagenrecht über das Wasser-, Abfall- und Naturschutzrecht bis hin zum Immissionsschutz-, Raumordnungs- und Beihilfenrecht – ermöglicht dabei eine effiziente und strukturierte Vorgehensweise und ein vernetztes Denken für Ihr Vorhaben. Wir arbeiten eng mit den technischen Fachplanern zusammen und richten unsere Beratung konsequent an Ihrem wirtschaftlichen oder persönlichen Ziel aus.

„sehr versiert und präsent“ (Mitbewerber zu Dr. Matthäus Metzler)

(JUVE Österreich Ranking 2026)

JUVE Ranking

Tätigkeitsbereiche

  • Rechtsvertretung in sämtlichen Verfahren nach dem UVP-G 2000 – für Projektwerber, Standortgemeinden, Anrainer, Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen, einschließlich Feststellungsverfahren, Einzelfallprüfungsverfahren, Grundsatzgenehmigungsverfahren und Detailgenehmigungsverfahren sowie vereinfachter Verfahren, für alle relevanten Vorhabenstypen wie Verkehrs- und Energieinfrastruktur, Industrie- und Gewerbeanlagen, Abfall- und Rohstoffprojekte.
  • Beurteilung der UVP-Pflicht – Prüfung der Schwellenwerte und Tatbestände der Anhänge des UVP-G 2000, Beurteilung von Änderungs- und Erweiterungsvorhaben, Behandlung von Kumulierungsfragen bei benachbarten oder zeitlich gestaffelten Projekten sowie Abgrenzung zur unzulässigen Vorhabensteilung.
  • Beratung zur Standortwahl, Projektkonzeption und Ausarbeitung der Projektunterlagen – rechtliche Begleitung bei der Standortevaluierung und Alternativenprüfung, Abstimmung mit Raumordnung und örtlichen Entwicklungskonzepten, Strukturierung der Einreichunterlagen und rechtliche Qualitätssicherung der Umweltverträglichkeitserklärung.
  • Begleitung der Vorphase – Vorbesprechungen mit der Behörde, Abstimmung des Untersuchungsrahmens, Klärung von Zuständigkeits- und Verfahrensfragen sowie Entwicklung einer belastbaren Genehmigungsstrategie samt Zeitplan.
  • Vertretung bei der Geltendmachung und Abwehr von Nachbareinwendungen im UVP-Verfahren – Ausarbeitung fachlich fundierter Stellungnahmen zu Lärm, Luftschadstoffen, Erschütterungen, Licht, Geruch, Gewässer- und Grundwasserschutz, Naturschutz und Ortsbild sowie Vertretung in der mündlichen Verhandlung und bei der Erörterung der Sachverständigengutachten.
  • Wahrnehmung von Parteistellung und Beteiligungsrechten – Gründung und rechtliche Begleitung von Bürgerinitiativen, Wahrung der Rechte von Standortgemeinden, Anrainern und anerkannten Umweltorganisationen, Akteneinsicht, Fristenwahrung und Sicherung der Präklusionsvermeidung.
  • Beratung im Zusammenhang mit der Vermeidung von UVP-Verfahren – rechtssichere Gestaltung von Vorhaben unterhalb der maßgeblichen Schwellenwerte, Bewertung von Projektabschnitten und Etappenlösungen sowie realistische Einschätzung der damit verbundenen Rechts- und Verzögerungsrisiken.
  • Rechtsmittelverfahren – Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht, Vertretung in mündlichen Verhandlungen vor dem Gericht, Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof und Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof, einschließlich Anträgen auf aufschiebende Wirkung.
  • Unionsrechtliche Fragestellungen – Geltendmachung der UVP-, FFH- und Vogelschutzrichtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie sowie der Öffentlichkeitsbeteiligungs- und Rechtsschutzgarantien der Aarhus-Konvention, samt Anregung von Vorabentscheidungsersuchen.
  • Schnittstellen zu angrenzenden Rechtsgebieten – Grundeinlöse und Enteignung, Zwangsrechte, Dienstbarkeiten und Servitutsverträge, Nachbarrecht und zivilrechtliche Unterlassungs- und Ausgleichsansprüche, Bau- und Raumordnungsrecht sowie Fragen der Betriebsanlagengenehmigung.

Dr. Fabian Hanz verfügt über ein „hohes Fachwissen gepaart mit einem praktischen Zugang“, Mandant

(JUVE Ranking Öffentliches Recht, 2026)

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