UVP-Recht

Wir beraten und vertreten Projektwerber, Anrainer, Bürgerinitiativen und Standortgemeinden in allen Phasen des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens (UVP-Verfahren) gemäß UVP-G 2000. Unser Leistungsspektrum erstreckt sich auf sämtliche UVP-pflichtigen Vorhaben, darunter Straßen- und Eisenbahnbau, Industrieanlagen sowie Abbauprojekte. Wir übernehmen die strategische Planung und Konzeption des Vorhabens bzw. der Einwendungen sowie die Vertretung im behördlichen Verfahren und in Rechtsmittelverfahren vor Verwaltungsgerichten und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts.

Unsere Kompetenz und Erfahrung in den unterschiedlichsten Bereichen des Umweltrecht ermöglicht dabei eine effiziente und strukturierte Vorgehensweise und ein vernetztes Denken für Ihr Vorhaben.

Tätigkeitsbereiche

  • Rechtsvertretung von Projektwerbern, Standortgemeinden und Anrainern in allen Verfahren nach dem UVP-G 2000, einschließlich Feststellungs-, Einzelprüfungs-, Grundsatzgenehmigungs- und Detailgenehmigungsverfahren, für sämtliche relevante Vorhaben wie Infrastrukturprojekte und Industrieanlagen.
  • Beratung zur Standortwahl, Projektkonzeption und Ausarbeitung der Projektunterlagen
  • Vertretung bei der Geltendmachung und Abwehr von Nachbareinwendungen im UVP-Verfahren
  • Beratung im Zusammenhang mit der Vermeidung von UVP-Verfahren

WIR BERATEN SIE Persönlich

Ihr Anliegen im Bereich Umweltverträglichkeitsprüfung
– bei uns in den besten Händen.

Metzler Rechtsanwälte beraten und vertreten Projektwerber, Anrainer, Gemeinden und Bürgerinitiativen in allen Phasen des UVP-Verfahrens nach dem UVP-G 2000