Private Clients
Wir betreuen Privatpersonen laufend und umfassend in ihren wirtschaftlich relevanten rechtlichen Angelegenheiten.
Dazu zählen neben dem Rechtsverkehr mit Unternehmen (Vertragsabschlüsse, außergerichtliche und gerichtliche Streitigkeiten etc) und Immobilien insbesondere Investitionen und Beteiligungen, Vermögens- und Unternehmensnachfolgen und Privatstiftungen, Eheverträge und Scheidungen sowie letztwillige Verfügungen (zB Testamente) und Verlassenschaftsverfahren.
„Sorgen Sie schon zu Lebzeiten für Ihre selbstbestimmte Zukunft vor. Das bringt nicht nur Ihnen selbst Sicherheit und Klarheit, sondern kann auch Ihre Angehörigen entlasten.“

Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen
Mit einer letztwilligen Anordnung sorgen Sie dafür, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinn geregelt wird. Wenn Sie nichts dem Zufall überlassen wollen, sondern Ihren Nachlass nach eigenen Wünschen aufteilen möchten, lohnt sich eine individuelle Beratung. Wir klären Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen auf und unterstützen Sie bei Ihren Wünschen. Rechtliche Fragen, die sich im Rahmen Nachlassplanung stellen könnten, sind zB:
Diese, und viele weitere Fragen, stellen sich im Zusammenhang mit der Rechtsnachfolge von Todes wegen. Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat, Diskretion und Fingerspitzengefühl zur Seite.
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Krankheit, Unfall oder altersbedingte (Mobilitäts)Einschränkungen können schlagartig dazu führen, dass Sie aufgrund des Verlusts Ihrer Entscheidungsfähigkeit wichtige Maßnahmen und Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Solche Schicksalsschläge können auch Ihre Angehörigen vor schwierige Situationen bringen.
Eines steht fest: Klare Regelungen zu Lebzeiten vermeiden Unsicherheiten und Konflikte im Familienkreis.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie schon zu Lebzeiten eine oder mehrere Ihnen vertraute Person(en) bevollmächtigen, für Sie bestimmte Entscheidungen und Maßnahmen zu treffen. Dabei kann der Umfang der Vorsorgevollmacht völlig individuell gestaltet werden – möglich sind eine weitreichende Vorsorgevollmacht aber auch eine solche, die sich zB nur auf die Vertretung vor Behörden oder nur auf den Abschluss eines Pflegeheimvertrags bezieht.
Mit einer Patientenverfügung können Sie hingegen zu Lebzeiten festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Somit stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche respektiert und gewahrt werden, und zwar dann, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, diese selbst zu äußern. Für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung gelten strenge Regelungen – dementsprechend sind zB vorab eine umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich Informationen über das Wesen und die Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung einzuholen.
Wissenswert ist, dass eine verbindliche Patientenverfügung nur schriftlich und mit Angabe des Datums vor einem Rechtsanwalt, einem Notar, oder vor einer rechtskundigen Mitarbeiterin der Patientenvertretung errichtet werden kann.
Unsere Leistungen im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Wir errichten individuelle zugeschnittene Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die Ihre Wünsche mit der notwendigen Rechtsklarheit und Rechtssicherheit festhalten. Wir prüfen auch bestehende Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen auf deren Aktualität und Wirksamkeit. Bei Bedarf nehmen wir auf Wunsch Anpassungen vor oder aktualisieren Ihre Urkunde.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und helfen Ihnen gerne dabei, individuelle Entscheidungen für Ihre Zukunft zu treffen.
Unternehmensnachfolge
Mit einer wohl überlegten und gut strukturieren Unternehmensrechtsnachfolge kann es gelingen, den Fortbestand Ihres Unternehmens langfristig zu sichern, “zukunftsfit” zu gestalten und eine konfliktfreie, harmonische Übergabe sicherzustellen.
- Planen Sie die Übergabe ihres Unternehmens an die nächste Generation?
- Wollen Sie Ihr Unternehmen umstrukturieren oder verkaufen?
Dabei sind zahlreiche rechtliche Fragen zu berücksichtigen, zum Beispiel:
- Welche rechtlichen Risiken sollte man bei der Unternehmensnachfolge beachten?
- Wie kann man die Nachfolgeplanung effizient gestalten?
- Spielt das Familien- und Erbrecht bei der Unternehmensnachfolge eine Rolle? Was gilt es dabei zu bedenken?
Gerade in solch heiklen Situationen braucht es rechtliche Expertise und maßgeschneiderte Lösungen. Wir begleiten Sie in allen rechtlichen Belangen im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge und unterstützen Sie zudem – dank unseres breiten Netzwerkes an Professionisten – bei der Suche nach Kooperationspartnern wie Steuerberatern, Sachverständigen etc.


Privatstiftungen
Wir beraten und vertreten Privatstiftungen sowie deren Organe bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber Dritten und wir unterstützen die Vorstände bei sämtlichen rechtlichen Entscheidungen.
- Welche rechtlichen Aspekte sollte man bei der Gründung einer Privatstiftung beachten?
- Welche Haftungsrisiken bestehen für Vorstände von Privatstiftungen?
- Wen kann/will ich als Begünstigten einsetzen?
- Kann ich Konflikte innerhalb einer Privatstiftung außergerichtlich lösen?
- Wie kann ich eine Privatstiftung wieder auflösen?
Diese und viele weitere Fragen können wir gerne mit Ihnen klären und auf diese Weise für Rechtsklarheit sorgen.
Eheverträge und Scheidungen
Sowohl eine (beabsichtigte) Eheschließung als auch eine Trennung bzw Scheidung können weitreichende finanzielle Folgen für Sie – und möglicherweise auch für Ihr Unternehmen – haben.
Es lohnt sich daher, vor der Eheschließung unternehmerisch-wirtschaftliche Rechtsfragen zu klären und gegebenenfalls vertraglich zu regeln. Sie gewinnen damit nicht nur Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, sondern Sie können damit im Falle einer Scheidung auch den Schaden für Sie und Ihr Unternehmen eingrenzen.
Wir beraten Sie umfassend zu den Möglichkeiten eines Ehevertrags und gestalten individuelle Lösungen, die Ihre Lebensumstände und Ihre persönlichen Wünsche berücksichtigen. Wir entwerfen und prüfen Eheverträge, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind und stehen Ihnen auch bei der Anpassung oder Überprüfung bestehender Eheverträge beratend zur Seite.
„Ein Ehevertrag gibt Ihnen Klarheit und Sicherheit für die Zukunft!“
Auch in emotional turbulenten Zeiten stehen wir Ihnen beratend und unterstützend zur Seite. Trennungen und Ehescheidungen lassen einen nie ganz kalt. Daher braucht es Fingerspitzengefühl, Einfühlungsvermögen und Durchhaltekraft. Ob es sich nun um eine einvernehmliche Scheidung handelt oder der Weg zum Gericht unausweichlich ist – wir begleiten Sie auch in solchen schwierigen Zeiten.
Unsere Leistungen im Bereich Scheidungsrecht
- Beratung und Vertretung bei der einvernehmlichen Scheidung
In manchen Fällen gelingt sie auf Anhieb, in anderen Fällen erst nach vielen Gesprächen: die einvernehmliche Scheidung. Mit einer einvernehmlichen Scheidung kann ein mitunter langwieriges, aufreibendes und finanziell belastendes Gerichtsverfahren vermieden werden. Wir stehen Ihnen in diesen Fällen zur Seite und helfen Ihnen dabei, Ihre Interessen zu schützen.
- Beratung und Vertretung bei „streitigen“ Scheidungen
Wir begleiten Sie vom Erstgespräch weg bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens – und klären mit Ihnen alle wichtigen Fragen rund um das im österreichischen Recht verankerte Verschuldensprinzip, den Unterhaltanspruch, das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, und die Aufteilung des Ehevermögens.
