Naturschutzrecht
Das Naturschutzrecht spielt eine zentrale Rolle bei der Projektplanung und spielt im Anlagenrecht eine zentrale Rolle der umfassende Berücksichtigung der raumordnungsrechtlichen Vorgaben sowie der sonst relevanten Materiengesetze. Wir stehen Ihnen bei sämtlichen naturschutzrechtlichen Fragestellungen beratend zur Seite und sorgen für eine rechtssichere Umsetzung Ihrer Vorhaben.
Da das Naturschutzrecht in die Gesetzgebung der Bundesländer fällt, unterstützen wir Sie österreichweit – mit besonderer Expertise in der oberösterreichischen Rechtslage nach dem Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 (Oö. NSchG 2001).
Tätigkeitsbereiche
- Umfassende rechtliche Bewertung Ihres Projekts unter naturschutzrechtlichen Aspekten, insbesondere nach dem oberösterreichischen Naturschutzgesetz (Oö. NSchG), sowie in Verbindung mit anderen umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren im Rahmen des Gesamtprojekts.
- Vertretung in naturschutzrechtlichen Anzeige- und Bewilligungsverfahren
- Vertretung bei naturschutzrechtlichen Beseitigungsaufträgen
- Beratung im Zusammenhang der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutzrichtlinie
- Beratung im Zusammenhang mit der Alternativenprüfung und der Prüfung von Ausgleichsmaßnahmen
- Vertretung im Verfahren zur Naturverträglichkeitsprüfung
- Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren und gerichtlichen Strafverfahren
- Gutachten im Zusammenhang mit naturschutzrechtlichen Fragetsellungen

Ihr Anliegen im Bereich Naturschutzrecht
– bei uns in den besten Händen.


