Naturschutzrecht

Das Naturschutzrecht spielt eine zentrale Rolle bei der Projektplanung und im Anlagenrecht, da es regelmäßig neben dem anlagenbezogenen Materiengesetz zur Anwendung gelangt. Wir unterstützen bei sämtlichen naturschutzrechtlichen Fragestellungen und sorgen für eine rechtssichere Umsetzung Ihrer Vorhaben.

Da das Naturschutzrecht in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer fällt, ist die Rechtslage in ganz Österreich uneinheitlich – jedes Bundesland verfügt über ein eigenes Naturschutzgesetz mit teils erheblich abweichenden Bewilligungs- und Anzeigetatbeständen, Schutzgebietskategorien und Verfahrensregeln. Wir beraten und vertreten Sie österreichweit und kennen die Besonderheiten der jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben in Oberösterreich (Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001), Niederösterreich (NÖ Naturschutzgesetz 2000), Wien (Wiener Naturschutzgesetz), Burgenland (Burgenländisches Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz), der Steiermark (Steiermärkisches Naturschutzgesetz 2017), Kärnten (Kärntner Naturschutzgesetz 2002), Salzburg (Salzburger Naturschutzgesetz 1999), Tirol (Tiroler Naturschutzgesetz 2005) und Vorarlberg (Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung).

Tätigkeitsbereiche

  • Umfassende rechtliche Bewertung Ihres Projekts unter naturschutzrechtlichen Aspekten nach den Naturschutzgesetzen sämtlicher Bundesländer sowie in Verbindung mit anderen umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren im Rahmen des Gesamtprojekts
  • Vertretung in naturschutzrechtlichen Anzeige- und Bewilligungsverfahren in allen Bundesländern
  • Vertretung bei naturschutzrechtlichen Beseitigungs- und Wiederherstellungsaufträgen
  • Beratung im Zusammenhang mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutzrichtlinie, insbesondere zu Natura-2000-Gebieten im gesamten Bundesgebiet
  • Beratung im Zusammenhang mit der Alternativenprüfung und der Prüfung von Ausgleichsmaßnahmen
  • Vertretung im Verfahren zur Naturverträglichkeitsprüfung (NVP)
  • Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren und gerichtlichen Strafverfahren
  • Gutachten zu naturschutzrechtlichen Fragestellungen

„mit Blick über den Tellerrand hinaus“ (Mitbewerber zu Dr. Fabian Hanz)

(JUVE Österreich Ranking 2026)

JUVE Ranking

Kernthemen der Naturschutzgesetze der Länder

Naturschutzrechtliche Bewilligung

Wir unterstützen unsere Mandanten im Zusammenhang mit der Erlangung der naturschutzrechtlichen Bewilligung für die Umsetzung ihres Vorhabens. Zahlreiche Vorhaben in Schutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, geschützten Landschaftsteilen, Natura-2000-Gebieten sowie im Uferschutzbereich von Seen und Fließgewässern bzw im Zusammenhang mit Naturdenkmälern bedürfen einer naturschutzrechtlichen Bewilligung oder sind anzeigepflichtig. Welche Tatbestände konkret bewilligungs- oder anzeigepflichtig sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Landesnaturschutzgesetz – mit teils deutlich abweichenden Schwellenwerten und Schutzkategorien in den einzelnen Bundesländern.

Erfasst sind unter anderem die Errichtung von Bauwerken im Grünland, Geländeveränderungen, Aufforstungen, die Errichtung von Photovoltaik- und Windkraftanlagen, Leitungstrassen, Wegebauten und Materialentnahmen. Wer außerhalb geschlossener Ortschaften baut, Flächen umgestaltet oder Anlagen errichtet, benötigt in vielen Fällen eine eigene Bewilligung der Naturschutzbehörde zusätzlich zur Baubewilligung und unabhängig von ihr.

Im Bewilligungsverfahren hat die Behörde die Auswirkungen des Vorhabens auf Naturhaushalt, Landschaftsbild, Erholungswert und – in Natura-2000-Gebieten – auf die Schutzgüter der FFH- und Vogelschutzrichtlinie zu prüfen. Im Zentrum steht dabei die Interessenabwägung. Es gilt zu beurteilen, welche Schutzgüter – Landschaftsbild, Naturhaushalt, Erholungswert – durch das Vorhaben wie stark beeinträchtigt werden, und diesen die Interessen an der Verwirklichung des Vorhabens gegenüberzustellen. Die Bewilligung kann befristet, unter Bedingungen oder mit Auflagen erteilt werden, soweit das zum Schutz von Landschaftsbild und Naturhaushalt erforderlich ist. Häufig sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, etwa Renaturierungen oder Pflegemaßnahmen an anderer Stelle. In Europaschutzgebieten kommt eine Naturverträglichkeitsprüfung hinzu.

Wir begleiten Projektwerber von der ersten Standortprüfung über die Erstellung des Bewilligungsantrags samt naturschutzfachlicher Projektunterlagen, der Erarbeitung von Alternativenprüfungen und Ausgleichsmaßnahmen bis zur Vertretung vor der Bezirksverwaltungsbehörde, der Landesregierung, dem Landesverwaltungsgericht sowie dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof.

Dr. Fabian Hanz verfügt über ein „hohes Fachwissen gepaart mit einem praktischen Zugang“, Mandant

(JUVE Ranking Öffentliches Recht, 2026)

JUVE Ranking

WIR BERATEN SIE Persönlich

Ihr Anliegen im Bereich Naturschutzrecht
– bei uns in den besten Händen.

Wir unterstützen Sie im Naturschutzrecht mit fundierter rechtlicher Beratung und Erfahrung. Unser Anspruch ist es, Ihre Projekte effizient und rechtssicher in Einklang naturschutzrechtlicher Vorgaben zu realisieren.