Lebensmittelrecht
Als Ihr Ansprechpartner für sämtliche Vorhaben entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette unterstützen wir Sie in allen Bereich des Lebensmittelrechts. Wir beraten Sie umfassend bei der Projektplanung und helfen Ihnen bei der Navigation durch das Geflecht europäischer Verordnungen. Von den allgemeinen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit, über die Hygienebestimmungen bei der Handhabung von Lebensmitteln bis hin zur Produktkennzeichnung und allen weiteren einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorgaben, vertreten wir Ihre Interessen in Bewilligungsverfahren, wie auch vor Verwaltungsgerichten und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts.
Insbesondere bei der Erarbeitung wirksamer Kontrollsysteme oder der rechtlichen Prüfung von HACCP-Plänen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. An der Schnittstelle zwischen Produkt- und Abfallwirtschaftsrecht beraten wir auch gerne zum Thema des Lebensmittelabfalls und unterstützen selbst bei Fragen der Lebensmittelverwertung zu Futtermitteln.
Als Rechtsanwaltskanzlei mit einem Blick für das Gesamte, beraten wir Sie auch gerne in Themen des Zivilrechts und vertreten Sie auch gerne zu Fragen der Produkthaftung. Auch markenrechtlich setzen wir Ihre Belange zum Schutz Ihrer Produktmarke gerne durch.
Tätigkeitsbereiche
- Rechtliche Unterstützung und Beratung im Zusammenhang mit der Produktkennzeichnung
- Rechtliche Unterstützung und Beratung zur Konzeptionierung von wirksamen Kontrollsystemen und HACCP-Plänen
- Gerichtliche Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren zur Abwehr von Straferkenntnissen
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts
- Gerichtliche Vertretung und außergerichtliche Vertretung in Angelegenheiten des Produkthaftungsrechts sowie des allgemeinen Zivilrechts
- Durchsetzung und Verteidigung ihrer markenrechtlichen Ansprüche
- Rechtliche Unterstützung zur Eintragung Ihrer Produktmarke

Ihr Anliegen im Bereich Lebensmittelrecht
– bei uns in den besten Händen.



