Lebensmittelrecht
Als Ihr Ansprechpartner für sämtliche Vorhaben entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette unterstützen wir Sie in allen Bereichen des Lebensmittelrechts. Wir unterstützen und beraten Sie umfassend bei der Produkt- und Projektplanung und helfen Ihnen bei der Navigation durch das Geflecht europäischer Verordnungen und Richtlinien.
Von den allgemeinen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit, über die Hygienebestimmungen bei der Handhabung und Produktion von Lebensmitteln bis hin zur Produktkennzeichnung und allen weiteren einschlägigen lebensmittelrechtlichen Regelungsbereichen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung. Dabei unterstützen wir Sie einerseits in Bewilligungs- und Zulassungsverfahren vor den europäischen und nationalen Behörden und setzen Ihre Projekte vor den Verwaltungsgerichten und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts durch. Zusätzlich beraten Sie auch gerne bei der unternehmensinternen Umsetzung von wirksamen Kontrollsystemen und HACCP-Plänen.
Wir verteidigen Ihre Rechtsposition in Verwaltungsstrafverfahren des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) und in zivilrechtlichen Themen der Produkthaftung und beraten Sie präventiv zu einschlägigen Straf- und Haftungstatbeständen. Auch markenrechtliche Themen zum Schutz Ihrer Produktmarke, setzen wir gerne für Sie durch.
Wir bieten eine ganzheitliche Rechtsberatung zum Thema der Lebensmittel sowie Futtermittel und zu angrenzenden Rechtsmaterien (z. B. Arzneimittelrecht). An der Schnittstelle zwischen dem Produkt- und Abfallwirtschaftsrecht beraten wir Sie gerne auch im Bereich des Lebensmittelabfalls und der Futtermittelverwertung.
Tätigkeitsbereiche
- Umfassende Beratung zur Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelhygiene sowie zur Futtermittelsicherheit und Futtermittelhygiene
- Ganzheitliche Unterstützung und Beratung zur Erfüllung von Rückrufverpflichtungen
- Beratung zur Lebensmittelsicherheit ganzer Chargen, Posten oder Lieferungen von Lebensmitteln
- Unterstützung bei der Zulassung von neuartigen Lebensmitteln („Novel Foods“)
- Unterstützung bei der Einführung und Inverkehrbringung von Lebensmitteln
- Beratung zum Thema der Futtermittelverwertung
- Beratung zum Thema des vermeidbaren und nicht vermeidbaren Lebensmittelabfalls
- Rechtliche Unterstützung und Beratung bei der Konzeptionierung und Weiterentwicklung von wirksamen Kontrollsystemen
- Effiziente Abwehr von Verwaltungsstrafen und Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren nach §§ 90 ff LMSVG
- Vertretung in gerichtlichen Strafverfahren nach §§ 81 ff LMSVG, z. B. bei Vorwurf der Inverkehrbringung gesundheitsschädlicher Lebensmittel
- Vertretung in zivilgerichtlichen Verfahren zur Geltendmachung oder Abwehr von Produkthaftungs- oder Schadenersatzansprüchen
- Präventive Prüfung von Haftungsrisiken für Lebensmittelproduzenten und Händler
- Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Lebensmittelinformation, wie z. B. dem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum
- Unterstützung bei der Verpackungsgestaltung (Lebensmittelkennzeichnung), von gesundheitsbezogenen Angaben („Health Claims“) bis hin zu Umweltaussagen im Sinne der EmpCo-Richtlinie
- Beratung bei der Preisgestaltung und Preiskennzeichnung im Sinne des Preisauszeichnungsgesetzes
- Unterstützung bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln gemäß den Vorgaben des Anti-Mogelpackungs-Gesetzes („Shrinkflation“)
- Rechtliche Beratung und Hilfestellung bei der Abgrenzung von Arzneimitteln wie insbesondere Präsentationsarzneimitteln


WIR BERATEN SIE Persönlich
