Rechtsberatung bei Insolvenzen & Sanierungen
Unsere Praxisgruppe für Insolvenzrecht und Sanierungsrecht verfügt über umfangreiche Expertise und Erfahrung in der Beratung aller betroffenen stakeholder einer Unternehmenskrise sowie in Verfahren nach der Insolvenzordnung (IO), dem Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) und der Restrukturierungsordnung (ReO).
Sanierungen & Restrukturierungen
Wir beraten und vertreten Unternehmen im drohenden oder gegebenen Insolvenzfall. Außergerichtliche und gerichtliche Bemühungen zur Unternehmenssanierung (einschließlich Restrukturierungsverfahren) unterstützen wir durch die juristische Begleitung bei der Erstellung und Prüfung von Sanierungsplänen, die Führung der Verhandlungen zwischen Schuldner und Gläubigern und die Durchführung allfälliger Restrukturierungsmaßnahmen (übertragende Sanierungen, Umschuldungen, Moratorien, Kapitalerhöhungen etc.).
Gläubigervertretung
Wir beraten Gläubiger insolventer Unternehmen in Insolvenzverfahren. Wir vertreten Gläubiger gegenüber dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter (Masseverwalter, Sanierungsverwalter) und dem Schuldner bei der Durchsetzung von Insolvenzforderungen, Masseforderungen, Pfandrechten (Absonderungsrechten), Eigentumsrechten (Aussonderungsrechten, z. B. Eigentumsvorbehalten), in Zusammenhang mit der insolvenzbedingten Beendigung von Vertragsverhältnissen sowie bei der Verhandlung von Entschuldungsanträgen (Sanierungsplan, Zahlungsplan, Abschöpfungsverfahren). Eine engagierte Gläubigervertretung geht über die bloße Forderungsanmeldung weit hinaus und macht für unsere Mandanten häufig den entscheidenden Unterschied.
„Sanierungen bringen immer auch eine Chance auf einen Neustart. Aber: Wer sich als Schuldner oder Gläubiger nicht auf die Füße stellt, kommt unter die Räder.“
Dr. Matthäus Metzler

Masseverwaltung
Wir sind laufend als Insolvenzverwalter (Masseverwalter) in Insolvenzverfahren über Unternehmen (Konkursverfahren, Sanierungsverfahren) tätig. Durch unsere laufende Tätigkeit als Insolvenzverwalter kennen wir den Blickwinkel des Masseverwalters und können Unternehmen in der Krise und Gläubiger mit diesem know how optimal vertreten.
Erwerbe aus Insolvenzmassen & Distressed M & A
Wir betreuen auch Interessenten beim Erwerb von Unternehmen oder einzelnen Vermögenswerten aus Unternehmen in der Krise („distressed M&A“) und aus Insolvenzmassen. Solche Erwerbe bringen vielfältige Risiken (z. B. auf Grund der häufig ausgeschlossenen Haftung der Verkäuferseite), aber auch Chancen mit sich (z. B. Ausschluss von Vertragseintritten und Rechtsnachfolgehaftungen des Käufers, häufig günstige Erwerbsmöglichkeit). Unsere Transaktions- und Insolvenzexperten steuern Sie rechtssicher durch derartige Transaktionen.

Ihr Anliegen im Bereich Insolvenzen und Sanierungen
– bei uns in den besten Händen.


