Infrastrukturrecht

Wir beraten und vertreten Infrastrukturbetreiber, Gemeinden und sonstige Projektwerber in sämtlichen Fragen des Infrastrukturrechts und zudem Enteignungswerber bzw auch betroffene Grundeigentümer – insbesondere landwirtschaftliche Betriebe – im Bereich des Enteignungsrechts in ganz Österreich.

Unsere besondere Expertise liegt dabei neben dem Bereich der Energiewirtschaft in jenem des Straßen- und Eisenbahnbaus und wir unterstützen ebenso in den sonstig in Betracht kommenden Materiengesetzen.

Wir begleiten unsere Mandanten bei Einigungsversuchen zur Grundeinlöse und vertreten Ihre Interessen effizient in Enteignungsverfahren vor den zuständigen Behörden sowie bei der Neufestsetzung vor den Landesgerichten bzw neuerdings auch vor den Verwaltungsgerichten. Ziel ist stets, eine angemessene Enteignungsentschädigung nach dem Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz (EisbEG) sowie eine sachgerechte Abgrenzung des Enteignungsumfangs zu erreichen.

Im Sinne eines ganzheitlichen Beratungsansatzes („One-Stop-Shop“) greifen wir auf ein bewährtes Netzwerk spezialisierter Sachverständiger und Gutachter zurück.

Tätigkeitsbereiche

  • Beratung im Straßenrecht (dem Bundesstraßengesetz 1971 – BStG 1971 und den Straßengesetzen der Länder), Eisenbahnrecht (Eisenbahngesetz 1957), Luftfahrtrecht (Luftfahrtgesetz – LFG), und Schifffahrtsrecht (Schifffahrtsgesetz – SchFG)
  • Vertretung und rechtliche Unterstützung im Bewilligungsverfahren betreffend Straßen, Schienen und sonstige Infrastrukturanlagen
  • Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Betrieb von Kanalisationsanlagen (nach den Abwasserentsorgungsgesetzen der Länder bzw dem Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001) und Anlagen zur Trinkwasserversorgung (nach den Wasserversorgungsgesetzen der Länder bzw dem Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015)
  • Umfassende Analyse des geplanten Projekts sowie Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Enteignung
  • Unterstützung bei Verhandlungen zur einvernehmlichen Grundeinlöse
  • Erstellung bzw. Prüfung von Kaufverträgen und Dienstbarkeitsverträgen
  • Ermittlung des angemessenen Kaufpreises bzw der angemessenen Enteignungsentschädigung der betroffenen Grundstücke und Immobilien unter sachverständiger Begleitung
  • Rechtliche Bewertung komplexer Entschädigungsfragen, etwa im Zusammenhang mit Bauerwartungsland, höherwertigem Grünland oder Nebenschäden (z. B. Umwegsentschädigung)
  • Vertretung Ihrer Interessen im behördlichen und gerichtlichen Enteignungsverfahren
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf angemessene Entschädigung oder ggf. Abwehr des Enteignungsantrags
  • Überprüfung und ggf. Anfechtung der behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung
  • Prüfung der Voraussetzungen und Durchsetzung einer Rückabwicklung einer Enteignung

WIR BERATEN SIE Persönlich

Ihr Anliegen im Bereich Infrastrukturrecht
– bei uns in den besten Händen.

Komplexe Infrastrukturprojekte verlangen rechtliche Präzision und strategisches Denken. Wir begleiten Sie bei allen rechtlichen Herausforderungen und sichern die erfolgreiche Umsetzung Ihrer Vorhaben.