Infrastrukturrecht

Wir beraten und vertreten Infrastrukturbetreiber, Gemeinden und sonstige Projektwerber in sämtlichen Fragen des österreichischen Infrastrukturrechts. Über das sonstige Beratungsspektrum unserer Kanzlei hinaus betrachtet, unterstützen wir unsere Mandanten über die Bereiche Energieinfrastruktur und Wasserversorgungs- bzw Abwasserentsorgungsinfrastruktur hinaus auch in sämtliche rechtlichen Aspekten der Verkehrsinfrastruktur.

Straßenrecht, Eisenbahnrecht, Luftfahrtrecht und Schifffahrtsrecht

Die Realisierung von Verkehrsinfrastruktur erfordert das Zusammenspiel zahlreicher Materiengesetze. Für ein einziges Vorhaben sind häufig mehrere Genehmigungen nebeneinander einzuholen und wirken diesbezüglich oftmals eine Vielzahl an Akteuren mit unterschiedlichen Interessen an derartigen Bewilligungsverfahren mit. Wir unterstützen unserer Mandanten bei der Durchsetzung der Interessen in diesen Bewilligungsverfahren, koordinieren die beteiligten Sachverständigen und vertreten unsere Mandanten vor den zuständigen Behörden, den Verwaltungsgerichten und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts.

Straßenrecht

Wir beraten zu Bundes- und Landesstraßenprojekten ebenso wie zu Gemeindestraßen und Güterwegen, von der Trassenfestlegung über Fragen der Widmung und Anrainerrechten. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abstimmung straßenrechtlicher Verfahren mit dem Grundeinlöse- und Enteignungsverfahren.

Eisenbahnrecht

Wir begleiten Neubau-, Ausbau- und Modernisierungsvorhaben von der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung bis zur Betriebsbewilligung, einschließlich Fragen der Hochleistungsstrecken, der Eisenbahnkreuzungen, des Bahnbetriebs und der Sicherheitsanforderungen sowie der eisenbahnrechtlichen Bauverbots- und Gefährdungsbereiche.

„sehr versiert und präsent“ (Mitbewerber zu Dr. Matthäus Metzler)

(JUVE Österreich Ranking 2026)

JUVE Ranking

Luftfahrtrecht

Wir unterstützen bei zivilluftfahrtrechtlichen Bewilligungen für Flugplätze und Flugfelder, bei Fragen der Sicherheitszonen und Bauhöhenbeschränkungen sowie bei Nachbarschafts- und Lärmthemen im Umfeld von Luftfahrtanlagen.

Schifffahrtsrecht

Wir beraten zu Hafen- und Anlegeanlagen, zu wasserstraßenbezogenen Vorhaben und zur Schnittstelle zwischen Schifffahrts- und Wasserrecht, insbesondere bei Anlagen an Donau, Seen und sonstigen Wasserstraßen.

In allen vorgenannten Bereichen umfasst unsere Beratung sämtliche rechtliche Aspekte für die Umsetzung des Vorhabens wie das UVP-Recht, das Wasserrecht, das Forstrecht und das Naturschutzrecht.

Tätigkeitsbereiche

  • Beratung im Straßenrecht (dem Bundesstraßengesetz 1971 – BStG 1971 und den Straßengesetzen der Länder), Eisenbahnrecht (Eisenbahngesetz 1957), Luftfahrtrecht (Luftfahrtgesetz – LFG), und Schifffahrtsrecht (Schifffahrtsgesetz – SchFG)
  • Vertretung und rechtliche Unterstützung im Bewilligungsverfahren betreffend Straßen, Schienen und sonstige Infrastrukturanlagen
  • Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Betrieb von Kanalisationsanlagen (nach den Abwasserentsorgungsgesetzen der Länder bzw dem Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001) und Anlagen zur Trinkwasserversorgung (nach den Wasserversorgungsgesetzen der Länder bzw dem Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015)
  • Begleitung bei der Trassenfindung und Trassensicherung für sämtliche Infrastrukturvorhaben
  • Begleitung von Infrastrukturvorhaben im Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-G 2000) einschließlich Feststellungsverfahren zur UVP-Pflicht
  • Unterstützung bei naturschutzrechtlichen und forstrechtlichen Fragen im Zuge von Infrastrukturprojekten, insbesondere bei Rodungsbewilligungen (Forstgesetz 1975) und naturschutzrechtlichen Bewilligungen nach den Naturschutzgesetzen der Länder
  • Effiziente Vertretung zur Abwehr von Einwendungen der Anrainer (Nachbareinwendungen) und sonstiger Parteien bzw Durchsetzung von Nachbareinwendungen im Genehmigungsverfahren
  • Vertretung in Rechtsmittelverfahren vor den Verwaltungsgerichten und den Höchstgerichten des öffentlichen Rechts (Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof)

Dr. Fabian Hanz verfügt über ein „hohes Fachwissen gepaart mit einem praktischen Zugang“, Mandant

(JUVE Ranking Öffentliches Recht, 2026)

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