Ihre Experten für Immobilien-Kaufverträge

Immobilien-Kaufverträge sollten wegen der hohen Geldvolumen und Schadens- und Haftungsrisiken sorgfältig rechtlich vorbereitet und begleitet werden. Unser Team verfügt über umfangreiche Expertise und jahrzehntelange Erfahrung in Immobilien-Transaktionen. Wir unterstützen und begleiten Sie mit Weitsicht und Routine beim Verkauf oder Kauf von Immobilien aller Art, von Privatimmobilien (Grundstücken, Häusern, Wohnungen) und Anlageobjekten bis hin zu Betriebsliegenschaften.

Unser Beratungsangebot:

Bei Bedarf detaillierte rechtliche Prüfung der Liegenschaft (Real Estate Legal Due Diligence): z. B. Eigentumsverhältnisse (einschließlich Superädifikate), Eigentümerhistorie, Lasten (Hypotheken, Dienstbarkeiten, Baurechte, Belastungs- und Veräußerungsverbote, Vorkaufsrechte, Wiederkaufsrechte etc.), Mietverträge, Widmung, Baubewilligung, Betriebsanlagenbewilligung, Nutzbarkeit (z.B. Zweitwohnsitz) etc.

Rechtliche Beratung bei der Vorbereitung des Erwerbs oder der Veräußerung, einschließlich Errichtung und Prüfung von Kaufanboten

Vertragserrichtung und -prüfung (Kaufverträge, Schenkungsverträge, Übergabeverträge), Anmerkung der Rangordnung, Treuhandabwicklung, Lastenfreistellung, Prüfung und Abfuhr der anfallenden Steuern (Eintragungsgebühr, Grunderwerbsteuer, Immobilienertragssteuer), grundverkehrsbehördliche Genehmigung, grundbücherliche Durchführung

Unsere Vertragsspezialisten und Verwaltungsrechtsexperten unterstützen Sie bei der Errichtung und Verhandlung von Planerverträgen und Bauverträgen, bei der Erlangung der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für Ihr Vorhaben (Baugenehmigung, Betriebsanlagengenehmigung, Umweltverträglichkeitsprüfungen etc.) und bei der Errichtung von Mietverträgen und Pachtverträgen.

„Für viele bedeutet die Anschaffung des Eigenheims oder die Sanierung des Elternhauses eine einschneidende persönliche und familiäre Weiterentwicklung, die – gerade im Familienkreis – gut durchdacht und in rechtlich sichere Bahnen gelenkt werden sollte.“

Dr. Sonja Barnreiter

Ganzheitliche Kaufvertragsabwicklung

Unsere Kanzlei führt die gesamte Vertragsabwicklung durch, von der Vertragserrichtung, über die Treuhandabwicklung, bis hin zur Abgabenselbstberechnung und -abführung und Grundbucheintragung.

Unterhaltung

Ablauf einer Kaufvertragsabwicklung:

  • 1

    Kaufanbot und Gegenzeichnung
    Im Regelfall einigen sich die Parteien bereits durch ein Kaufanbot und Gegenzeichnung auf den Liegenschaftskauf.

  • 2

    Unterzeichnung Kaufvertragsurkunde
    Für die Eintragung im Grundbuch ist eine schriftliche Kaufvertragsurkunde notwendig. In dieser werden wichtige Vertragsdetails zur Absicherung beider Parteien geregelt. Unsere Kanzlei errichtet den Kaufvertrag, verhandelt diesen mit Ihrem Vertragspartner und koordiniert den Unterzeichnungstermin. Bei der Vertragsunterzeichnung beglaubigt ein öffentlicher Notar die Echtheit der Unterschriften. Bei diesem Termin werden auch eine Rangordnungserklärung (zur Verhinderung von Doppelverkäufen), ein Treuhandauftrag mit unserer Kanzlei und ein Kontoverfügungsauftrag unterschrieben.

  • 3

    Anmerkung der Rangordnung
    Unverzüglich nach Kaufvertragsunterzeichnung erfolgt zur Absicherung des Käufers gegen Doppelverkäufe die Anmerkung der beabsichtigten Veräußerung im Grundbuch.

  • 4

    Bezahlung Kaufpreis auf Treuhandkonto
    Der Käufer bezahlt den Kaufpreis auf ein von uns eigens eingerichtetes Treuhandkonto. Ist der Kaufpreis kreditfinanziert, übernehmen wir eine zusätzliche Treuhandschaft für die finanzierende Bank.

  • 5

    Lastenfreistellung
    Ist die Immobilie mit Pfandrechten (Hypotheken) belastet, veranlassen wir die Löschung dieser Pfandrechte („Lastenfreistellung“) durch Zahlung aus dem Treuhanderlag.

  • 6

    Grundverkehrsbehördliche Genehmigung
    Sofern eine solche Genehmigung erforderlich ist (z. B. Land- und Forstwirtschaft, Ausländergrunderwerb), vertreten wir den Käufer im Genehmigungsverfahren.

  • 7

    Grundbücherliche Durchführung
    Sobald der Kaufpreis treuhändig erlegt und die Lastenfreistellung sichergestellt ist, führen wir den Kaufvertrag im Grundbuch durch. Ist der Kaufpreis kreditfinanziert, wird für die finanzierende Bank im Regelfall ein Pfandrecht (Hypothek) eingetragen.

  • 8

    Auszahlung Kaufpreis
    Sobald der Käufer im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen ist, wird dem Verkäufer der verbleibende Kaufpreis (abzüglich Immobilienertragssteuer) ausbezahlt.

  • 9

    Selbstberechnung Eintragungsgebühr, Grunderwerbssteuer, Immobilienertragssteuer
    Wir erstatten eine Abgabenselbstberechnung an das Finanzamt und führen die Abgaben an das Finanzamt Österreich ab. Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr werden vom Käufer bei uns (zusätzlich zum Kaufpreis) hinterlegt. Die Immobilienertragssteuer wird vom Treuhanderlag (= aus dem Kaufpreis) bezahlt.

„Die Treuhandabwicklung schützt beide Parteien: Der Kaufpreis wird dem Verkäufer erst dann ausbezahlt, wenn der Eigentumserwerb des Käufers sichergestellt ist. Der Käufer kann erst dann Eigentum erwerben, wenn er den Kaufpreis treuhändig hinterlegt hat.“

Dr. Matthäus Metzler

Sicherheit durch Treuhandabwicklung

Ihr Kaufvertrag wird über das Treuhandstatut der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer (eTHB) abgewickelt. Damit gehen Sie auf „Nummer sicher“:

Wir richten für die Treuhandschaft bei einer staatlich beaufsichtigten Bank ein eigenes Treuhandkonto nach den „Geschäftsbedingungen für Anderkonten der Rechtsanwälte“ ein.

Durch einen schriftlichen Kontoverfügungsauftrag an die Bank wird sichergestellt, dass Geldüberweisungen vom Treuhandkonto nur an die im Kontoverfügungsauftrag genannten Personen und Konten erfolgen können.

Verfügungen über den Treuhanderlag dürfen von uns nur entsprechend dem Treuhandvertrag und dem Kontoverfügungsauftrag vorgenommen werden.

Die Rechtsanwaltskammer hat eine Vertrauensschadenversicherung abgeschlossen. Durch diese sind Sie zusätzlich abgesichert (im Rahmen der persönlichen, zeitlichen und räumlichen Beschränkungen der Polizze).

WIR BERATEN SIE Persönlich

Ihr Immobilien-Kaufvertrag
– bei uns in den besten Händen.

Unsere Experten unterstützen Sie dabei, Ihren Immobilienkauf oder -verkauf rechtssicher umzusetzen, Ihre Interessen gegenüber Dritten durchzusetzen und komplexe Transaktionen erfolgreich und effizient abzuwickeln. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und wissenschaftliche Kompetenz – wir begleiten Sie zuverlässig durch alle Phasen der Abwicklung.