Gewerberecht / Betriebsanlagenrecht

Die Errichtung und der Betrieb einer gewerblichen Betriebsanlage sind vielschichtig und erfordern die Berücksichtigung zahlreicher rechtlicher Vorgaben. Neben den Bestimmungen der Gewerbeordnung sind auch weitere öffentlich-rechtliche Materiengesetze relevant, die je nach Einzelfall zur Anwendung kommen.

Bereits in der Planungsphase ist eine enge Abstimmung mit den baurechtlichen Vorschriften der Oö. Bauordnung (Oö. BauO 1994), des Oö. Bautechnikgesetzes (Oö. BauTG 2013) sowie mit den Vorgaben der Raumordnung (Oö. ROG 1994) essenziell. Zudem sollten gewerberechtliche Aspekte bereits bei der Standortwahl mitbedacht werden, um spätere Herausforderungen zu vermeiden.

Wir begleiten Sie im betriebsanlagenrechtlichen Bewilligungsverfahren, während des laufenden Betriebssowie bis zur Betriebseinstellung. Darüber hinaus unterstützen wir bei der rechtlichen Beurteilung der Emissionssituation.

Unsere Beratung und Vertretung richtet sich sowohl an Unternehmen (Projektwerber) als auch an Anrainer, um gewerberechtliche Interessen zu wahren und Nachbarrechte durchzusetzen.

Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten in sämtlichen Fragen des Gewerberechts. Wir beraten daher auch umfassend beispielsweise im Zusammenhang mit der Gewerbeberechtigung und Organisation der Verantwortung für Einhaltung gewerberechtlicher Vorschriften.

Tätigkeitsbereiche

  • Unterstützung bei der Ausgestaltung Ihres Betriebsanlagenprojekts und bei der Standortwahl
  • Vertretung im Bewilligungsverfahren nach der Gewerbeordnung (GewO 1994) bei Betriebsanlagen aller Größen (Kleinanlagen, Industrieanlagen, IPPC-Anlagen, Seveso III Anlagen)
  • Durchsetzung und Abwehr von Einwendungen der Anrainer (Nachbareinwendungen) im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren
  • Vertretung in Verfahren zur Wahrung der Interessen der Anlagenbetreiber bei heranrückender Wohnbebauung
  • Vertretung im Zusammenhang mit der behördlichen Schließung von Betriebsanlagen
  • Beratung zum laufenden Betrieb der Betriebsanlage sowie im Zuge der Stilllegung
  • Prüfung der Betriebsanlagengenehmigung im Falle eines Anlagenkaufs (due diligence)
  • Vertretung im Zusammenhang mit der Erlangung / Entziehung der Gewerbeberechtigung
  • Unterstützung bei der Bestellung gewerberechtlicher Geschäftsführer bzw verantwortlicher Beauftragter in anderen Materiengesetzen
  • Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren und gerichtlichen Strafverfahren

WIR BERATEN SIE Persönlich

Ihr Anliegen im Bereich Gewerberecht / Betriebsanlagenrecht
– bei uns in den besten Händen.

Erfolg im Gewerberecht und Betriebsanlagenrecht erfordert vorausschauende Planung und klare Strategien. Wir begleiten Ihre Vorhaben sicher durch alle Phasen bis zur erfolgreichen Realisierung.