Forstrecht
Das Forstrecht regelt die Nutzung und den Schutz von Waldflächen und stellt Waldeigentümer, Forstbetriebe und Unternehmen in unterschiedlichsten rechtlichen Kontext vor vielfältige rechtliche Herausforderungen. So können sich forstrechtliche Fragestellungen oftmals in Zusammenhang mit Anlagengenehmigungsverfahren ergeben und bieten wir eine abgestimmte Beratung aus einer Hand und umfassende Expertise zum einschlägigen Anlagenrecht, dem Naturschutzrecht und dem Raumordnungsrecht.
Wir beraten Sie umfassend bei der Planung und Umsetzung forstwirtschaftlicher Vorhaben, unterstützen in Bewilligungsverfahren und vertreten Ihre Interessen vor Behörden, Verwaltungsgerichten und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts.
Tätigkeitsbereiche
- Umfassende Beratung in sämtlichen Fragen des Forstrechts (ForstG)
- Vertretung im Rodungsverfahren und im Zusammenhang mit der Waldfeststellung
- Beratung im Zusammenhang mit Wäldern mit Sonderbehandlung (Schutzwald, Bannwald)
- Vertretung bei der Bewilligung forstrechtlicher Anlagen
- Vertretung in forstrechtlichen Entschädigungsverfahren
- Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren und gerichtlichen Strafverfahren
- Gutachten zu forstrechtlichen Fragestellungen

Ihr Anliegen im Bereich Forstrecht
– bei uns in den besten Händen.


