Enteignungsrecht
Unsere Kanzlei unterstützt Projektwerber und Grundstückseigentümer gleichermaßen im Zusammenhang mit sämtlichen Fragen des Enteignungsrechts.
Eine Vielzahl an Rechtsgebieten unseres Beratungsspektrums sehen Enteignungsmöglichkeiten vor. Mit der Frage der Enteignungsfähigkeit, das heißt, ob an einer Fläche zwangsweise Rechte eingeräumt werden können, geht auch stets die Frage der Angemessenheit der Entschädigung einher. Gerade aber der Aspekt der Höhe der Entschädigung ist oftmals mit besonders komplexen Rechtsfragen und Bewertungsfragen verbunden und sind dafür Erfahrung als auch eine enge und eingespielte Zusammenarbeit mit Sachverständigen erforderlich.
Der rechtlichen Möglichkeit einer Enteignung hat auch immer ein Einigungsversuch zwischen Projektwerber und Grundstückseigentümer vorauszugehen. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten, um eine passende vertragliche Lösung zu finden. Ein planvolles Vorgehen auf Seiten des Projektwerber begünstigt eine rasche Umsetzung des Vorhabens.
Auch im behördlichen Verfahren, wenn keine einvernehmliche Grundeinlöse möglich war, vertreten wir unsere Mandanten in allen Fragen der Zulässigkeit und des Umfangs der Enteignung und der angemessenen Höhe der Enteignungsentschädigung. Das Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz (EisbEG) stellt dabei regelmäßig die gesetzliche Grundlage für das Prozedere dar, um zu einer angemessenen Enteignungsentschädigung zu gelangen. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten nach Abschluss des Behördenverfahrens bei der Neufestsetzung der Entschädigung vor den Landesgerichten bzw neuerdings auch vor den Verwaltungsgerichten. Dabei arbeiten wir in Fragen der Bewertung im Sinne eines one-shop-stop Prinzips eng mit Sachverständigen zusammen. Gegebenenfalls kann auch die Enteignung dem Grunde nach vor den Verwaltungsgerichten bekämpft werden.
Wir verfügen auch insbesondere über langjährige Erfahrung im Zusammenhang mit der Enteignung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Hier ist neben dem reinen Liegenschaftswert regelmäßig eine Reihe weiterer Positionen zu berücksichtigen: Wirtschaftserschwernisse durch Durchschneidung und Umwegfahrten, Wertminderung von Restflächen, Ertragsausfälle, Auswirkungen auf Betriebsflächen und Förderungen sowie Fragen der Wiederherstellung und der Ersatzflächenbeschaffung.
„mit Blick über den Tellerrand hinaus“ (Mitbewerber zu Dr. Fabian Hanz)
(JUVE Österreich Ranking 2026)
Tätigkeitsbereiche
- Umfassende Analyse des geplanten Projekts sowie Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Enteignung
- Unterstützung bei Verhandlungen zur einvernehmlichen Grundeinlöse
- Erstellung bzw Prüfung von Kaufverträgen und Dienstbarkeitsverträgen
- Ermittlung des angemessenen Kaufpreises bzw der angemessenen Enteignungsentschädigung der betroffenen Grundstücke und Immobilien unter sachverständiger Begleitung
- Rechtliche Bewertung komplexer Entschädigungsfragen, etwa im Zusammenhang mit Bauerwartungsland, höherwertigem Grünland oder Nebenschäden (etwa Umwegsentschädigung)
- Vertretung Ihrer Interessen im behördlichen und gerichtlichen Enteignungsverfahren
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf angemessene Entschädigung oder allenfalls Abwehr des Enteignungsantrags
- Überprüfung und allenfalls Anfechtung der behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung
- Prüfung der Voraussetzungen und Durchsetzung einer Rückabwicklung einer Enteignung

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