Energierecht

Metzler Rechtsanwälte bietet in einem der zentralen Schwerpunkte der Kanzlei eine umfassende Beratung und Vertretung in sämtlichen Fragen des Energierechts und dem Ausbau erneuerbarer Energien.

Alle im Energierecht tätigen Rechtsanwälte haben im Zuge einer vorangehenden Tätigkeit als Universitätsassistent am Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre an der Johannes Kepler Universität Linz bzw bei einer ebenso auf spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei im Energierecht promoviert und sind seither stets mit energierechtlichen Fragestellungen befasst. Dr. Matthäus Schmied verfügt darüber hinaus auch über eine langjährige Erfahrung im Energiesektor als Leiter des Vorstandsbüros eines Landesenergieversorgers.

Wir beraten österreichweit tätige Energiekonzerne und Stadtwerke wie auch Projektentwickler, Energiegemeinschaften und Unternehmen nicht bloß in energierechtlichen Fragestellungen sondern auch umfassend in anderen wirtschaftsrechtlichen Zusammenhängen, wie dem Gesellschafts- und Unternehmensrecht, dem Anlagenrecht, dem Vergaberecht und dem Liegenschaftsrecht. Diese vernetzte Herangehensweise ermöglicht eine umsichtige Vertragsgestaltung im energierechtlichen Kontext und eine effiziente Vertretung vor Behörden und Gerichten.

Als Spezialisten für die rechtlichen Aspekte der Energiewende unterstützen wir unsere Mandanten in ganz Österreich und verfügen zudem über besonders vertiefte Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen im einschlägigen Landesrecht von Oberösterreich.

  • Vertretung von Projektwerbern in sämtlichen anlagenbezogenen Bewilligungsverfahren (Konventionelle/alternative Energieerzeugungsanlagen;)
  • Interdisziplinäre Beratung für die rechtliche Konzeptionierung anlagenbezogener Vorhaben in Zusammenschau mit sämtlichen umweltrechtlichen Aspekten und mit dem Immobilienrecht
  • Vertretung im Zusammenhang mit der Festlegung und Umsetzung von Leitungstrassen und Bewilligung von Leitungsanlagen aller Art
  • Rechtliche Unterstützung bei der Errichtung von Speicheranlagen
  • Gründung Erneuerbare Energien-Gemeinschaften/ Bürgerenergie-Gemeinschaften / Errichtung gemeinschaftlicher Anlagen und Erstellung maßgeschneiderter Vertragslösungen
  • Umfassende Beratung zum Energieanlagen-Contracting
  • Umfassende Beratung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen / Wasserkraftanlagen / Windkraftanlagen und Speicheranlagen
  • Umfassende due dilligence im Bereich Energierecht und sonstigen umweltrechtlichen, unternehmensrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekten im energierechtlichen Kontext
  • Unterstützung beim Unternehmenskauf bzw dem Kauf von Energieerzeugungsanlagen
  • Vertragsgestaltung für Lieferanten, Verbraucher und Erzeuger mit besonderem Blick auf Versorgungssicherheit, Haftungs- und Risikolagen (zB. Force Majeur)

WIR BERATEN SIE Persönlich

Ihr Anliegen im Energierecht
– bei uns in den besten Händen.

Von der Projektplanung bis zur Umsetzung unterstützen wir Sie im Energierecht – effizient, lösungsorientiert und mit dem Ziel, wirtschaftliche Chancen nachhaltig zu sichern.