Denkmalschutzrecht
Denkmale sind entsprechend der gesetzlichen Definition (Denkmalschutzgesetz – DMSG) von Menschen geschaffene unbewegliche und bewegliche Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung. Die Erhaltung eines Denkmals liegt im öffentlichen Interesse, wenn seine geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung zumindest aus regionaler oder lokaler Sicht zur Qualität, Vielzahl, Vielfalt und Verteilung des österreichischen Kulturgutbestandes in seiner Gesamtsicht beiträgt.
Für Eigentümer betroffener Gebäude, Liegenschaften oder Gegenstände bedeutet der Denkmalschutz jedoch auch einen Eingriff in das Eigentumsrecht und eine Beschränkung, frei über das Eigentum zu verfügen. Gerade in diesem Spannungsfeld zwischen öffentlichem Erhaltungsinteresse und privaten Eigentümerrechten ist eine fundierte rechtliche Beratung entscheidend.
Ob Unterschutzstellung, Erhaltungspflicht oder die drohende Zerstörung oder Abänderung eines Denkmals – wir begleiten unsere Mandanten in allen Verfahren vor dem Bundesdenkmalamt und beraten sie in sämtlichen Fragen des Denkmalschutzrechts, einschließlich förderrechtlicher Aspekte.
Tätigkeitsbereiche
- Vertretung in Verfahren betreffend die Unterschutzstellung von Denkmalen, Ensembles und Sammlungen
- Beratung im Zusammenhang mit der Erhaltungspflicht von Denkmalen
- Unterstützung in Bewilligungsverfahren zu Zerstörung und Veränderung von Denkmalen
- Beratung im Zuge der Veräußerung und Veränderung von Denkmalen
- Rechtliche Unterstützung bei archäologischen Funden
- Beratung im Zusammenhang mit der Ausfuhr und Einfuhr von Kulturgütern
- Vertretung gegenüber dem Bundesdenkmalamt, vor den Verwaltungsgerichten und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts (VwGH, VfGH)
- Beratung im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen und Förderungen
- Vertretung bei verfügter Wiederherstellung, Beschlagnahme und Rückholung
- Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz

WIR BERATEN SIE Persönlich
