Baurecht / Raumordnungsrecht

Wir bieten spezialisierte Beratung im Bereich des öffentlichen Baurechts in ganz Österreich nach den jeweils zur Anwendung gelangenden Bau- und Raumordnungsgesetzen der Länder. Als Kanzlei mit Sitz in Oberösterreich verfügen wir über besondere Erfahrung im Bereich der Oö. Bauordnung (Oö. BauO 1994), dem Oö. Bautechnikgesetz (Oö. BauTG 2013) und dem Oö. Raumordnungsgesetz (Oö. ROG 1994) für Ihr Bauvorhaben in Oberösterreich.

Wir unterstützen Sie bei der Projektgestaltung und vertreten Sie im Genehmigungsverfahren vor den Baubehörden, im Rechtsmittelverfahren vor den Verwaltungsgerichten sowie den Höchstgerichten des öffentlichen Rechts (Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof). Ebenso vertreten wir unsere Mandanten im Raumordnungsrecht im Verfahren zur Änderung eines Flächenwidmungsplanes bzw eines Bebauungsplanes.

Unser Beratungsspektrum umfasst auch angrenzende Rechtsbereiche wie das Grundverkehrsrecht, das Denkmalschutzrecht und das Infrastrukturrecht. Dabei endet unsere Tätigkeit nicht an den Grenzen des öffentlichen Rechts: Wir begleiten Sie ebenso bei sämtlichen Fragestellungen des zivilen Baurechts und der Vertragsgestaltung. Ob in der gerichtlichen Durchsetzung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen im Bauprozess oder bei der Erstellung liegenschaftsbezogener Verträge – wir stehen Ihnen mit umfassender rechtlicher Expertise zur Seite.

Tätigkeitsbereiche

Beratung und Vertretung im Verfahren zur Erteilung der Baubewilligung für Wohnbau- und Anlagenprojekte und Bauvorhaben von Privatpersonen jeder Größe

  • Vertretung und Beratung bei Neubau, Zubau und Umbau ua im Bewilligungsverfahren, im Anzeigeverfahren, bei anzeigefreien Bauvorhaben
  • Vertretung im Baubewilligungsverfahren im Zusammenhang mit gewerblichen Betriebsanlagen
  • Effiziente Vertretung zur Abwehr bzw Durchsetzung von Einwendungen der Anrainer (Nachbareinwendungen) in der Bauverhandlung
  • Beratung zu den Abstandsbestimmungen und der allgemeinen Vorgaben zur Bebauung
  • Unterstützung in sämtlichen Fragen der Flächenwidmung (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, ÖEK örtliches Entwicklungskonzept)
  • Evaluierung der zulässigen Bebauung
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Erlangung einer nachträglichen Baubewilligung (Schwarzbau)
  • Vertretung in Verfahren betreffend die Änderung eines Flächenwidmungsplanes bzw Bebauungsplanes
  • Vertretung im Bereich Strategische Umweltprüfung (SUP)
  • Vertretung in Verfahren betreffend bewilligungslos errichtete Bauten, bei Abweichungen von der Bewilligung und bei Baugebrechen
  • Beratungsschwerpunkt im Bereich Bauen im Grünland (landwirtschaftliche Gebäude, Auszugshaus, Sternchenwidmung, Sonderwidmungen im Grünland etc)

WIR BERATEN SIE Persönlich

Ihr Anliegen im Bereich Baurecht / Raumordnungsrecht
– bei uns in den besten Händen.

Im Baurecht und Raumordnungsrecht begleiten wir Sie zuverlässig durch komplexe Genehmigungsverfahren, unterstützen bei der rechtssicheren Projektentwicklung und vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden und Gerichten – kompetent, effizient und lösungsorientiert.