Arzneimittelrecht / Apothekenrecht
Im Bereich life sciences beraten wir zum Produktrecht gleichermaßen wie im reglementierten Bereich des Apothekenrechts und damit zum gesamten Spektrum des Pharmarechts. Somit ergibt sich eine umfassende rechtliche Expertise von der Entwicklung über die Zulassung bis hin zum Vertrieb von Arzneimitteln und zum österreichischen Apothekenwesen.
Auch zum Arzneimittelrecht und Apothekenrecht bieten wir eine gesamthafte rechtliche Betreuung, die über das öffentliche Recht hinaus geht und unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung, wie auch in der Prozessführung. Wir vertreten unsere Mandanten vor den Behörden und Verwaltungsgerichten wie auch vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts in Bewilligungsverfahren, gleichermaßen wie in Verwaltungsstrafverfahren.
Tätigkeitsbereiche
- Allgemeine Beratung im Zusammenhang mit dem Arzneimittelgesetz und Apothekengesetz – ApoG
- Unterstützung bei der Einordnung und Abgrenzung von Arzneimitteln
- Beratung zur Verwendung von Arzneimittel ohne Zulassung (off-label, off-licence, Heilversuch)
- Rechtliche Unterstützung im Zulassungsprozess von Arzneimitteln und im vereinfachten Registrierungsverfahren
- Umfassende Beratung zum Vertrieb und zur Bewerbung von Arzneimitteln
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Apothekenkonzession und zum Apothekenstandort
- Beratung zu berufsrechtlichen Vorgaben sowie zu Fragen der Verlegung, des Übergangs und des Fortbetriebs

WIR BERATEN SIE Persönlich
