Abfallwirtschaftsrecht / Altlastensanierungsrecht
Das Abfallrecht wird zunehmend komplexer. Durch kontinuierliche gesetzliche Neuerungen sind Betriebe gefordert, ihre Abläufe rechtskonform zu gestalten und laufend an die aktuellen Vorgaben anzupassen. Wir beraten unsere Mandanten umfassend in allen Bereichen des nationalen Abfallrechts – sowohl nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) als auch den entsprechenden Ländergesetzen, insbesondere dem oberösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetz – unter Berücksichtigung der relevanten unionsrechtlichen Vorgaben.
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere die rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Deponien und Behandlungsanlagen. Wir beraten umfassend zu Themen wie Kontaminierung, der Abfalleigenschaft sowie zum Abfallende. Dabei unterstützen wir sowohl Sammler und Behandler als auch Unternehmen bei der rechtlichen Analyse und Optimierung abfallbezogener Prozesse – bundesweit ebenso wie beim grenzüberschreitenden Transport unter Berücksichtigung unionsrechtlicher Vorgaben.
Zudem stehen wir Ihnen bei Themen rund um die Altlastensanierung und die damit verbundene Beitragspflicht mit unserer Expertise zur Seite.
Tätigkeitsbereiche
- allgemeine abfallrechtliche Beratung bei der Sammlung und Verwertung von Abfällen
- Beratung zur Abfalleigenschaft und zur Verbringung von Abfällen
- Beratung bei der Konzeptionierung Ihrer Behandlungsanlage bzw. Deponie
- Vertretung im Bewilligungsverfahren nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) bis zur Umsetzung des Projekts
- Durchsetzung und Abwehr von Einwendungen der Anrainer (Nachbareinwendungen) im abfallrechtlichen Bewilligungsverfahren
- Vertretung bei der Abwendung von Betriebsschließungen
- Beratung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Abfallrecyclings
- Umfassende rechtliche Unterstützung im laufenden Anlagenbetrieb bis zur Stilllegung
- Beratung bei der Bewilligung von Sammel- und Verwertungssystemen
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Kontaminationen, kontaminierten Liegenschaften und Sanierungen von Altlasten
- Beratung und Vertretung im Verfahren im Zusammenhang mit dem Altlastensanierungsgesetz (AlSAG)
- Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren und gerichtlichen Strafverfahren
- Vertretung im Zusammenhang mit Behandlungsaufträgen
- Erstellung von Rechtsgutachten im Bereich des Abfallrechts

Ihr Anliegen im Bereich Abfallwirtschaftsrecht / Altlastensanierungsrecht
– bei uns in den besten Händen.


