Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf endet am 30. Juni 2026
Für Kaufinteressenten von Wohnimmobilien besteht derzeit noch die Möglichkeit, von der temporären Befreiung der Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht sowie der Pfandrechtsgebühr im Grundbuch zu profitieren. Diese Maßnahme wurde eingeführt, um den Erwerb des Eigenheims finanziell zu erleichtern. Da die temporäre Befreiung mit 30. Juni 2026 ausläuft, sollten Kaufinteressenten die Frist im Auge behalten und erforderliche Schritte rechtzeitig setzen.
Wichtig ist, dass nicht nur das Datum des Kaufvertrags entscheidend ist. Maßgeblich ist, dass der vollständige Antrag auf Eintragung im Grundbuch spätestens bis zum 30. Juni 2026 beim zuständigen Grundbuchsgericht eingebracht wird. Wird diese Frist versäumt, kann die Gebührenbefreiung nicht mehr in Anspruch genommen werden. Eine Übergangsregelung ist nach derzeitigen Informationen nicht vorgesehen.
Ob die Befreiung im konkreten Einzelfall zur Anwendung kommt, hängt von mehreren Voraussetzungen ab, die sorgfältig geprüft werden sollten.
Die grundsätzlichen Voraussetzungen im Überblick:
- Der Kaufvertrag wurde nach dem 31. März 2024 abgeschlossen.
- Die erworbene Immobilie dient der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses und wird als Hauptwohnsitz genutzt.
- Der Nachweis des dringenden Wohnbedürfnisses ist innerhalb von drei Monaten nach Bezug der Immobilie zu erbringen, spätestens jedoch innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch.
- Die Gebührenbefreiung gilt für Erwerbsvorgänge bis zu einem Kaufpreis von € 500.000,00. Soweit der Kaufpreis diesen Betrag übersteigt, fällt für den darüberhinausgehenden Teil die entsprechende Gebühr an.
- Ab einem Kaufpreis von € 2 Millionen entfällt die Begünstigung zur Gänze.
- Die Immobilie muss für zumindest fünf Jahre als Hauptwohnsitz genutzt werden. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann die zunächst erlassene Gebühr nachträglich vorgeschrieben werden.
Die Gebührenbefreiung kann – abhängig von Kaufpreis und Finanzierung – eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen. Gerade deshalb empfiehlt es sich, die Voraussetzungen bereits vor Vertragsabschluss genau zu prüfen und die zeitgerechte Durchführung der grundbücherlichen Abwicklung sicherzustellen.
Da das Ende der Begünstigung näher rückt und die Bearbeitung von Verträgen, Finanzierungen und Grundbuchsanträgen Zeit in Anspruch nehmen kann, sollte mit der Vorbereitung nicht bis kurz vor Fristablauf zugewartet werden.
Unsere Experten für Immobilienrecht unterstützen Sie gerne bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, der Vertragsgestaltung sowie der grundbücherlichen Durchführung von Liegenschaftskaufverträgen.


