21.05.2017|

Deregulierungsgesetz 2017 – Ausbau des Anwendungsbereiches der elektronischen Signatur

Am 12. April 2017 wurde das Bundesgesetz zur Änderung des E-Government-Gesetz u.a. (Deregulierungsgesetz 2017) im BGBl I 40/2017 veröffentlicht. Die darin vorgesehen Änderungen treten teilweise am Tag nach der Veröffentlichung, mit 1. Jänner 2017, 1. Oktober 2017 oder 1. Jänner 2018 in Kraft.

Das mit dem Deregulierungsgesetz umgesetzte Anliegen der Bundesregierung war die Entbürokratisierung und Deregulierung behördlicher Vorgänge.

Diese Ziele sollen vorwiegend durch den Ausbau und somit der Erweiterung des Anwendungsbereiches der elektronischen Signatur erreicht werden.

Inhaltlich betrifft das Gesetz somit unterschiedliche Teilbereiche aus dem Arbeitsrecht (Auflagepflichten), Gesellschaftsrecht (Vereinfachung der GmbH-Gründung) und den Behördenverkehr (Zustellung und Dokumentenzugriffe) sowie weitere gesetzliche Grundlagen.

Diese mit dem Deregulierungsgesetz 2017 somit einhergehenden Vereinfachungen und Umstellungen bringen viele bürokratische Vorteile mit sich, jedoch birgt diese Änderung auf digitale Online-Zugänge auch ein  – aus dem Blickwinkel des Datenschutzrechtes und der Missbrauchsgefahr zu betrachtendes – Risiko mit sich, dessen Folgen auf die neu statuierten Vorgänge abzuwarten bleibt.

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